Seitenbereiche

Meldepflichten bis 28.2.2019

https://www.breinbauer-partner.at/steuernews_klienten/
Illustration

Bis Ende Februar sind u. a. zusätzlich zu melden:

Jahreslohnzettel der Dienstnehmer

Unternehmer müssen die Jahreslohnzettel ihrer Dienstnehmer aus dem Jahr 2018 in elektronischer Form bis Ende Februar 2019 an das Finanzamt melden.

Honorarzahlungen bei bestimmten Leistungen

Unternehmer müssen Zahlungen, die für bestimmte Leistungen (z. B. im Rahmen eines freien Dienstvertrages) außerhalb eines Dienstverhältnisses gezahlt werden, an das Finanzamt melden. Die Zahlungen aus dem Jahr 2018 müssen in elektronischer Form bis Ende Februar 2019 gemeldet werden.

Auslandszahlungen über € 100.000,00

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Zahlungen ins Ausland dem Finanzamt gemeldet werden, wenn die Zahlung für bestimmte Leistungen erfolgte, wie z. B. Leistungen, die nach dem Einkommensteuergesetz unter die Einkünfte aus selbständiger Arbeit fallen und im Inland ausgeübt werden, bestimmte Vermittlungsleistungen und kaufmännische oder technische Beratungen im Inland.

Schwerarbeitsmeldung

Bis Ende Februar sind die Schwerarbeitsmeldungen für das Jahr 2018 zu erstellen. Die Meldung muss dem zuständigen Krankenversicherungsträger grundsätzlich elektronisch mittels ELDA übermittelt werden.

Spendenorganisationen u. a. Meldung von empfangenen Beträgen

Bestimmte Beträge werden automatisch als Sonderausgaben berücksichtigt, wenn die empfangenden Organisationen diese an das Finanzamt melden. Die Meldung für 2018 hat durch die betroffenen Organisationen bis Ende Februar 2019 zu erfolgen.

Stand: 29. Jänner 2019

Bild: bychykhin - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir über uns
Wir sind Ihr Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Linz und verfolgen höchste Qualitätsansprüche für sämtliche Klienten. Sie haben fragen zu dem Thema? Kontaktieren Sie uns einfach.

Breinbauer & Partner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.